Torwächter nur als........., mittels.....? (Yu-Gi-Oh!)

Torwächter nur als........., mittels.....? (Yu-Gi-Oh!)

Im Text-Teil steht, dass der Torwächter
!nur! als Spezialbeschwörung beschworen werden kann, indem man............... auf seiner Seite des Spielfeldes opfert!

Die Frage die mich guält kommt durch das nur zustande!
Frage:
kann man den Torwächter abwerfen, wenn man z.B. das Kartenlimit erreicht hat, und diesen dann mit Wiedergeburt zurück holen?

Danke schon einmal im Vorraus!
Nein das geht so leider nicht...
Nur wenn er durch seinen Kartentext bereits auf das Feld gekommen ist, darf er nach seiner Zerstörung wiederbelebt werden.
Danke!
NEIN!
Dort steht: "Nur als Spezialbeschwörung, wenn..." Da eine Wiederbelebung als Spezialbeschwörung gilt, müsste man auch dann die 3 Teile opfern. Genauso isses mit Walkyron, Soul of Purity and Light etc.
Aber wenn solch ein Monster durch den Kartentext-Anforderungen bereits auf dem Feld beschworen wurde, funktioniert Wiederbelebung.

Steht sogar in den offiziellen Turnierregeln.
heißt das wenn das Monster nicht auf dem Feld war, gilt der wiedergeburt nicht???
Doch! Bin ich mir 100% SICHER!!!!!!!
Is mir gerad noch eingefallen steht sogar im
Card Master als Combo mit Frölicher Sarg (man kann 3
Mosterkarten aus der Hand auf den Fridhof werfen).
nein steht nicht!!!
kann mir jemand bei forbbiden memorie helfen?
@ BITTE Schnauze!
@ Edes Ente is back nein, es steht in den Turnierregeln:
Monster die nur als Spezialbeschwörung/Ritualbeschwörung beschworen werden können wenn etwas bestimmtes vorliegt, können nur von Wiedergeburt aufs Feld geholt werden, wenn der Effeckt vorher genutzt wurde.
O.K. vieleicht stahnt's auch im HIRO und die Tunier-regeln sind anders als die Duellregeln
NEIN es steht auch NICHT im Mega-Hiro!!!

@BITTE und andere die in jedem Thema fragen ob man ihnen bei FM helfen kann:HÖRT AUF DAMIT!!!Smiley
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